
Der Barista Buddy Milchreiniger wurde speziell für die Reinigung von Cappuccino- und Milchaufschäumsystemen entwickelt – sowohl für den professionellen Einsatz in Cafés & Restaurants als auch für den Gebrauch zu Hause.
Mit seiner starken Reinigungsleistung entfernt er zuverlässig Milchstein, Fett- und Eiweißrückstände, ohne das System anzugreifen. Gleichzeitig ist er umweltschonend formuliert und leicht anzuwenden, ganz gleich ob im Vollautomaten, Dampfschlauch oder externen Milchsystem.
- Spezialreiniger für Milchaufschäumer & Cappuccino-Systeme
- Geeignet für: Vollautomaten, Siebträger, Milchlanzen, Milchbehälter
- Hohe Lösungskraft: Entfernt zuverlässig Milchstein & Rückstände
- Anwendungsbereiche: Haushalt & gewerblicher Einsatz (Bar / Restaurant)
- Umweltfreundlich: Schonende Rezeptur
- Effizient & bequem: Schnelle Anwendung – gründliche Wirkung
- Dosierung: laut Anwendungsempfehlung auf Etikett
- Made for: Barista Buddy Reinigungssysteme und kompatible Geräte
Sicherheitsinformationen
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname: Barista Buddy Milchaufschäumer Reiniger
Überarbeitet am: 28.07.2026 | Version: 1.0 (DE)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname: Barista Buddy Milchaufschäumer Reiniger
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- Verwendung des Stoffs/des Gemischs: Reinigungsmittel, sauer (Milchsystemreiniger)
- Verwendungen, von denen abgeraten wird: Keine bekannt.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- Firmenname: Mondo del Caffè S.à.r.l.
- Straße/Nr.: Zone Industrielle, 6, rue Pierre Richardot
- PLZ/Ort: L-6468 Echternach, Luxemburg
- Telefon: 00352 267 20 360
- E-Mail: info@mondodelcaffe.lu
- Auskunftgebender Bereich: Produktsicherheit / Kundenservice: info@mondodelcaffe.lu
1.4. Notrufnummer
- Notrufnummer Luxemburg: Centre Antipoisons / Giftnotruf: (+352) 8002 5500
(Alternative für internationale Anrufe / Deutschland: +49 (0) 551 19240)
- (Nur für gewerbliche / berufsmäßige Verwender. Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten.)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
- Gefahrenkategorien: Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2
- Gefahrenhinweise: H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
- Signalwort: Achtung
- Piktogramm: GHS07 (Ausrufezeichen)
Gefahrenhinweise:
- H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
- P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P280: Augenschutz tragen.
- P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
- P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3. Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB-Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
|
CAS-Nr. |
EG-Nr. / REACH-Nr. |
Bezeichnung |
Anteil |
GHS-Einstufung (CLP) |
|
68439-50-9 |
932-106-6 |
Alkohole, C12-14, ethoxyliert (>5 - <15 EO) |
< 3 % |
Acute Tox. 4 (H302), Eye Dam. 1 (H318), Aquatic Chronic 3 (H412) |
|
5329-14-6 |
226-218-8 |
Sulfamidsäure |
< 2 % |
Eye Irrit. 2 (H319), Skin Irrit. 2 (H315), Aquatic Chronic 3 (H412) |
|
7664-38-2 |
231-633-2 |
Phosphorsäure |
< 2 % |
Skin Corr. 1B (H314) |
|
68424-85-1 |
270-325-2 |
Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-C16-alkyldimethyl-, Chloride |
< 1 % |
Met. Corr. 1 (H290), Acute Tox. 4 (H302), Skin Corr. 1B (H314), Eye Dam. 1 (H318), Aquatic Acute 1 (H400, M=10), Aquatic Chronic 1 (H410) |
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gem. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzienverordnung):
- < 5 % kationische Tenside.
(Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Hinweise: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
- Nach Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
- Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.
- Nach Augenkontakt: Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.
- Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Arzt konsultieren.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens bis 48 Stunden nach dem Unfall. Verursacht schwere Augenreizung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
- Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl oder Pulverlöscher. Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
- Ungeeignete Löschmittel: Keine Einschränkungen bekannt.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine besonderen Gefahren bekannt. Im Brandfall können reizende Dämpfe/Gase freigesetzt werden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8) und ungeschützte Personen fernhalten. Kontakt mit Augen und Haut vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser gemäß den behördlichen Vorschriften entsorgen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
- Schutzmaßnahmen in Abschnitt 7 und 8 beachten.
- Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- Hinweise zum sicheren Umgang: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Behälter dicht geschlossen halten.
- Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist nicht brennbar.
- Weitere Angaben zur Handhabung: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalbehälter kühl und gut gelüftet aufbewahren. Vor Frost schützen.
- Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern.
- Lagerklasse (TRGS 510): 12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten)
7.3. Spezifische Endanwendungen
Saurer Milchsystemreiniger. Anleitung auf der Verpackung beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (EU / Richtlinie 2000/39/EG & nationale Vorschriften):
|
CAS-Nr. |
Bezeichnung |
Typ |
Wert |
Spitzenbegrenzung |
|
7664-38-2 |
Orthophosphorsäure |
IOELV (EU) |
1 mg/m³ (8h) |
2 mg/m³ (Kurzzeit) |
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
- Schutz- und Hygienemaßnahmen: Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Fernhalten von Nahrungsmitteln und Getränken.
- Augen-/Gesichtsschutz: Dicht schließende Schutzbrille (gemäß EN 166).
- Handschutz: Geeignete Schutzhandschuhe tragen (gemäß DIN/EN ISO 374).
- Geeignete Materialien: PE (Polyethylen), NBR (Nitrilkautschuk). Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen.
- Körperschutz: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht erforderlich.
- Atemschutz: Bei Grenzwertüberschreitung oder Aerosolbildung erforderlich. Geeignetes Atemschutzgerät: Voll-/Halb-/Viertelmaske (DIN EN 136/140).
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Aggregatzustand: Flüssig
- Farbe: Klar
- Geruch: Geruchlos
- pH-Wert (bei 20 °C): ca. 2,2 (sauer)
- Dichte (bei 20 °C): 1,017 g/cm³
- Siedebeginn / -bereich: Nicht bestimmt
- Schmelzpunkt: Nicht bestimmt
- Entzündbarkeit: Nicht brennbar
- Brandfördernde Eigenschaften: Keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1. Reaktivität: Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. Reagiert mit Alkalien (Laugen) unter Wärmeentwicklung.
- 10.2. Chemische Stabilität: Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil.
- 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßem Umgang.
- 10.4. Zu vermeidende Bedingungen: Vor Frost und starker Hitze schützen.
- 10.5. Unverträgliche Materialien: Reagiert mit Alkalien (Laugen) und stark oxidierenden Mitteln.
- 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien für akute Toxizität nicht erfüllt.
Auszug Akute Toxizität der Inhaltsstoffe:
- Alkohole, C12-14, ethoxyliert: ATE oral = 500 mg/kg
- Sulfamidsäure (CAS 5329-14-6): LD50 oral (Ratte) = 3160 mg/kg
- Quaternäre Ammoniumverbindungen (CAS 68424-85-1): LD50 oral (Ratte) = 795 mg/kg
Spezifische Wirkungen:
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Schwere Augenschädigung/-reizung: Verursacht schwere Augenreizung (Kategorie 2).
- Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Nicht sensibilisierend.
- CMR-Wirkungen (Krebserzeugend, Erbgutverändernd, Fortpflanzungsgefährdend): Keine Kriterien erfüllt.
- STOT (Spezifische Zielorgan-Toxizität): Keine Kriterien erfüllt.
- Aspirationsgefahr: Nicht als aspirationstoxisch eingestuft.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Negative ökologische Wirkungen sind nach heutigem Kenntnisstand bei sachgemäßer Anwendung nicht zu erwarten.
Ökotoxizität der Bestandteile:
- Sulfamidsäure (5329-14-6): LC50 (Pimephales promelas, 96h) = 70,3 mg/l
- Phosphorsäure (7664-38-2): LC50 (Gambusia affinis, 96h) = 138 mg/l
- Quaternäre Ammoniumverbindungen (68424-85-1): LC50 (Fisch, 96h) = 0,85 mg/l; EC50 (Crustacea, 48h) = 0,026 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Eine längerfristige Schädigung der Umwelt ist aufgrund der Abbau- und Eliminierbarkeit unwahrscheinlich.
12.4. Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keine PBT- oder vPvB-Stoffe gemäß REACH Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Mögliche lokale Schädigung von Gewässern durch pH-Wert-Verschiebung im Fall unverdünnten Einleitens.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
- Empfehlung für das Produkt: Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer geeigneten Entsorgung oder Aufbereitung zugeführt werden. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummer (EAV) ist branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
- Ungereinigte Verpackungen: Vollständig entleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung/Recycling zugeführt werden. Mit viel Wasser spülen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- Landtransport (ADR/RID): Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
- Binnenschiffstransport (ADN): Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
- Seeschiffstransport (IMDG): Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
- Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR): Kein Gefahrgut im Sinne mehs/dieser Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften:
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
- Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzienverordnung)
Nationale Vorschriften (Luxemburg / Unterlagenverbreitung EU):
- Nationale Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen beachten.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung für Stoffe in diesem Gemisch wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
- H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
- H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
- H315: Verursacht Hautreizungen.
- H318: Verursacht schwere Augenschäden.
- H319: Verursacht schwere Augenreizung.
- H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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