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Allgemeine Einkaufsbedingungen

Die gesamten Geschäftsbeziehungen mit uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt; diesen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Anbei finden Sie eine ausführliche Beschreibung und untenstehend eine kompakte Zusammenfassung. Rechtlich verbindlich sind die Aussagen in der ausführlich formulierten PDF Datei. 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Unsere Geschäftsbeziehungen basieren ausschließlich auf diesen Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Schriftform

Unsere Bestellungen sind 14 Tage ab Datum bindend. Der Lieferant muss innerhalb dieser Frist antworten. Änderungen durch den Lieferanten bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Maßgeblich sind der schriftlich geschlossene Vertrag und diese Bedingungen. Mündliche Zusagen sind unverbindlich. Änderungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Telefax und E-Mail mit unterschriebener Erklärung sind ausreichend. Wir können Lieferzeit, -ort und Verpackung mit 10 Arbeitstagen Vorlauf ändern. Der Lieferant muss entstehende Mehrkosten anzeigen. Wir können den Vertrag kündigen, wenn wir die Produkte aufgrund nachträglicher Umstände nicht mehr verwenden können. Teillieferungen werden vergütet. Der Lieferant muss uns über Exportkontroll-Klassifizierungsnummern und relevante Informationen informieren und die vereinbarten Incoterms einhalten.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise sind bindend und beinhalten Lieferung DDP „Lieferort“ gemäß INCOTERMS. Verpackungskosten trägt der Lieferant. Rechnungen sind zweifach und mit Bestellnummer einzureichen. Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Wir zahlen unter Abzug von 3% Skonto bei Zahlung zum 1. oder 15. des Monats für vorangegangene Lieferungen. Die Fälligkeit einer Rechnung setzt vollständige, mangelfreie und vertragsgerechte Lieferung voraus.

§ 4 Lieferzeit und Gefahrtragung

Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend. Vorzeitige, Teil- oder Zuviellieferungen sind ohne unsere Zustimmung unzulässig. Der Lieferant trägt die Gefahr bis zur Abnahme am Bestimmungsort. Mengen und Gewichte müssen der Bestellung entsprechen. Ersatzteile sind für mindestens 10 Jahre vorzuhalten.

§ 5 Vertragsstrafe bei Verzögerung

Bei Lieferverzögerungen beträgt die Vertragsstrafe 0,25% der Auftragssumme pro Tag, maximal 5% der Auftragssumme. Für andere Pflichtverletzungen beträgt die Vertragsstrafe 5% der Auftragssumme.

§ 6 Mängeluntersuchung und Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Wareneingang zu rügen. Versteckte Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Entdeckung. Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware den vertraglichen Anforderungen entspricht und keine Rechte Dritter verletzt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Beigestellte Teile bleiben unser Eigentum. Bei Verarbeitung erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur für unsere Zahlungsverpflichtungen für die jeweiligen Produkte.

§ 8 Abtretung und Übertragung

Die Übertragung von Aufträgen oder Ansprüchen an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Unterlieferanten sind zu benennen.

§ 9 Eigentum, Schutzrechte, Geheimhaltung

Uns überlassene Bestellungen, Aufträge und technische Darstellungen bleiben unser Eigentum und sind vertraulich zu behandeln. Der Lieferant gewährt uns ein Nutzungsrecht an Bildmaterialien seiner Prospekte und Onlinekataloge.

§ 10 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luxembourg. Wir behalten uns vor, einen anderen Gerichtsstand zu wählen. Es gilt das Recht des Grand Duché de Luxembourg. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.